Lass Nahrung deine Medizin sein

🔍 „Lass Nahrung deine Medizin sein und Medizin deine Nahrung“ – ein schöner Gedanke, aber futtermittelrechtlich heikel.

Der berühmte Hippokrates-Leitsatz wird gern auch auf die Tierernährung übertragen. Schließlich steht außer Frage: Eine ausgewogene, bedarfsgerechte Fütterung ist die Grundlage für gesunde Tiere, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden.

Doch im Futtermittelrecht stößt dieser Ansatz schnell an Grenzen.

💡 Eindeutige Rechtslage:
Das Recht unterscheidet klar zwischen Futtermitteln und Arzneimitteln. Sobald ein Produkt krankheitsbezogene Aussagen trifft – etwa Heilung oder Linderung verspricht – gilt es nicht mehr als Futtermittel, sondern als Tierarzneimittel. Und dafür gelten dann ganz andere Zulassungsanforderungen.

✅ Gesundheitsfördernde Fütterung: ja.
❌ Medizinische Wirkung bewerben: nein.

Ein wichtiger Unterschied – nicht nur rechtlich, sondern auch im Hinblick auf Verbraucherschutz und Tierwohl.

In der Praxis sehe ich jedoch oft, wie dieser Grundsatz im Marketing ausgereizt wird.
Viele Produkte am Markt suggerieren mehr Wirkung, als futtermittelrechtlich zulässig wäre – sie grenzen sich von anderen Produkten ab, versprechen „besonders gesunde“ Effekte oder spielen indirekt mit Heilversprechen. Das führt zu einer Abwertung sachlicher, rechtlich einwandfreier Produkte und schürt Verunsicherung bei Tierhaltern. Gerade in der individuellen Ernährungsberatung nehme ich das immer wieder wahr: Kund:innen sind oft unsicher, ob ihr bisheriges Futter „ausreicht“ oder ob sie nicht „mehr tun müssten“.

Insgesamt zeigt sich: Der Gedanke, Ernährung als Medizin zu verstehen, ist wertvoll – doch im Futtermittelrecht gelten klare Grenzen, die es zu respektieren gilt.

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