
💊 Antibiotika – “natürliche Bestandteile” in Fleisch & tierischen Nebenprodukten
🐄 Werden Nutztiere krank, müssen sie behandelt werden – auch mit Antibiotika. In größeren Beständen und bei höherem Krankheitsdruck kommen Antibiotika häufiger zum Einsatz. In der EU ist ihr Einsatz ausschließlich zu therapeutischen Zwecken erlaubt.
⏳ Die entscheidende Rolle der Wartezeit
Nach jeder Antibiotikagabe gilt eine gesetzlich festgelegte Wartezeit.
Sie stellt sicher, dass:
– Wirkstoffe im Körper abgebaut werden
– keine gesundheitlich relevanten Rückstände im Fleisch verbleiben
➡️ Erst nach Ablauf dieser Wartezeit dürfen Tiere geschlachtet und ihre Produkte verwendet werden.
🦴 Tierische Nebenprodukte & Kategorie‑3‑Material
Für die Tierfutterherstellung darf ausschließlich Kategorie‑3‑Material verwendet werden. Dieses stammt von Tieren, die für den menschlichen Verzehr zugelassen waren.
Der Lebensmittelstatus geht dabei nicht wegen mangelhafter Qualität verloren, sondern weil diese Teile:
– nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind
– aus wirtschaftlichen oder praktischen Gründen anders genutzt werden
➡️ Kat‑3‑Material ist kein Abfall, sondern reguliert und kontrolliert.
⚖️ Fazit für den Napf
Antibiotika sind Medikamente und keine Bestandteile von Tierfutter. Fleisch und tierische Nebenprodukte
✔️ unterliegen festen Grenzwerten und Kontrollen
✔️ enthalten keine bedenklichen Antibiotikarückstände
Entscheidend für die Sicherheit ist die Einhaltung der Wartezeit – nicht die Verwendung von Fleisch oder tierischen Nebenprodukten an sich.
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