Tierärztliche Qualitätsprüfung & Siegelvergabe – der Anforderungskatalog
1. Zusammensetzung des Produktes
Die Bewertung der Zusammensetzung erfolgt auf Grundlage der vollständigen Offenlegung aller eingesetzten Einzelfuttermittel – unabhängig davon, ob diese auf dem Etikett einzeln oder in Gruppen deklariert werden.
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- Überprüfung der Einzelfuttermittel. Fleisch darf nur z.B. nur als solches bezeichnet werden, wenn es sich um die sog. Skelettmuskulatur handelt. Herz ist damit kein Fleisch, obwohl es genauso hochwertig ist.
- Überprüfung der Einzelfuttermittel bei Gruppendeklaration. Der Hersteller legt die verwendeten Einzelfuttermittel lediglich zur Prüfung offen. Eine Gruppendeklaration dient nicht dazu, minderwertige Zutaten im Futter zu verstecken – das würde die Verdaulichkeit und damit auch die Verträglichkeit des Futters negativ beeinflussen, und das kann kein Hersteller wollen. Vielmehr ermöglicht eine Gruppendeklaration dem Hersteller, die Zusammensetzung des Futters flexibel an die Rohstoffverfügbarkeit, die Preise und die Nährstoffzusammensetzung der Rohstoffe anzupassen. Dadurch kann das Futter nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch kostengünstiger und zugleich bedarfsgerecht für das Tier produziert werden.
- Beurteilung von Verdaulichkeiten, um die Effizienz der Nährstoffverwertung und die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sicherzustellen.
- Bewertung der Proteinqualität, um eine optimale Versorgung mit essentiellen Aminosäuren zu sichern.
- Bei Diätfuttermitteln erfolgt zudem die Prüfung, ob die eingesetzten Futtermittel den diätetischen Verwendungszweck unterstützen.
2. Nährstoffgehalte
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der deklarierten und ggf. berechneten bzw. analysierten Gehalte an Makro- und Mikronährstoffen.
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- Pflichtdeklaration gemäß gesetzlicher Vorgaben.
- Überprüfung der Bedarfszahlen nach FEDIAF, um die optimale Nährstoffversorgung der Tiere sicherzustellen und starke Überversorgungen einzelner Nährstoffe auszuschließen.
- Bei Diätfuttermitteln erfolgt zudem die Prüfung, ob die Nährstoffe und ihre Mengen den diätetischen Verwendungszweck unterstützen.
3. Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
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- alle, auch die nicht deklarationspflichtigen, Zusatzstoffe sowie eventuell eingesetzte Verarbeitungshilffstoffe werden offengelegt, um auf deren Einsatzwecke geprüft werden zu können.
4. Fütterungsempfehlung
Die Fütterungsempfehlung wird auf ihre Plausibilität und Eignung für die jeweilige Zielgruppe geprüft:
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- Überprüfung der verwendeten Berechnungsgrundlage, um die optimale Energieversorgung der Zielgruppe zu erreichen.
- Kontrolle der Nährstoffzusammensetzung unter Berücksichtigung der Fütterungsempfehlung, um neben der korrekten Energieversorgung auch die Nährstoffversorgung zu gewährleisten.
5. Werbeversprechen
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- Überprüfung aller Auslobungen/Claims.
- Intensive Überprüfung von funktionalen Claims, um dem Verbraucher die Sicherheit zu geben, dass das Futter wirklich hält was es verspricht. Hierfür gucken wir auf die
- Begründung der Auslobung,
- Nachvollziehbarkeit,
- Nachweisbarkeit, durch Überprüfung und Bewertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten über die Auslobung.
6. Monitoring und Qualitätssicherung
Der Futtermittelproduzent verpflichtet sich zur Etablierung eines internen Monitorings zur Sicherstellung der Produktqualität.
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- Regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Nährstoffgehalte durch Teil- und/oder Vollanalysen.
- Ziel des Monitorings ist es, die Übereinstimmung von deklarierten und tatsächlichen Produkteigenschaften dauerhaft zu gewährleisten.
Anmerkung: Die Beurteilung erfolgt stets unter Berücksichtigung der definierten Zielgruppe (z. B. Jungtier, Adult, Senior, diätetische Anforderungen).